| Satzung und MitteilungenVorsitzende und Ansprechpartner des Vereins sind Klemens Büsch und Martin Setz (Kontakt)
Satzung des Vereins „Kulturland, Bildungs-und Naturfreundeverein“ e.V.
§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: „Kulturland, Bildungs- und Naturfreundeverein“ e.V.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V. Der Sitz des Vereins ist 42799 Leichlingen § 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 3 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich undunmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist: Die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Landschaftspflege, Kunst und Kultur, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Durchführung von Kursen und Seminaren zu landwirtschaftlichen Kulturtechniken und sowie der Geschichte verschiedener Kulturräume für verschiedene Altersgruppen Die Erschließung, Pflege und Erhaltung von Wanderwegen, die in vorherigen Jahrhunderten als Wirtschafts- und Handelswege gedient haben. Die Unterstützung von Vereinen und Personen,die sich für die Erhaltung von Kulturlandschaften und –techniken insbesondereim Rheinland, dem Bergischen Land und den Cevennen einsetzen. Hilfestellungen für behinderte oder sozialschwache Personen bei der Teilnahme an Veranstaltungen
§ 4 Selbstlose Tätigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgtnicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 5 Mittelverwendung Mittel des Vereins dürfen nur für diesatzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 6 Verbot von Begünstigungen Es darf keine Person durch Ausgaben, die demZweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen begünstigt werden. § 7 Erwerb der Mitgliedschaft Vereinsmitglieder können natürlichePersonen oder juristischePersonen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründungbedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu,welche dann endgültig entscheidet. § 8 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt,Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärunggegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftlicheAustrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende desGeschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grunderfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendesVerhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände vonmindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen denAusschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, dieschriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. DieMitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitgliedbleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichtevorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkungbis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 Beiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. § 10 Organe des Vereins Organe des Vereins sind 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. § 11 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das obersteVereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl desVorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über dieAuflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss vonMitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese ausder Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. Eine ordentlicheMitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand ist zur Einberufungeiner außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens einDrittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Die Mitgliederversammlung wirdvom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unterAngabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendungdes Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als denMitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebeneAnschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen,wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Terminschriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zumachen. Anträge über die Abwahl desVorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlungzugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossenwerden. Die Mitgliederversammlung ist ohneRücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn derMitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einerschriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet dieeinfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und dieAuflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesendenMitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültigeStimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse derMitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vomVersammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. § 12 Vorstand Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/derKassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich undaußergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aufdie Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitgliederdes Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuerVorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endetauch das Amt als Vorstand. § 13 Kassenprüfung Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer voneinem Jahr eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig. § 14 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder beiWegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die integrativeKindertagesstätte Arche Noah e.V., Landrat-Trimborn-Straße 66, 42799 Leichlingen , die es unmittelbar undausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. § 15 Schlussbestimmung Diese, von der Mitgliederversammlung am 23. Januar 2013 beschlosseneFassung der Satzung tritt mit Ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Niederschrift über die Gründungdes Vereins „Kulturland, Bildungs- undNaturfreundeverein“ e.V.
Heute, am Mittwoch, den 23.1.2013um 20 Uhr, erschienen in der Gaststätte „Hermann des Wirtshaus",Mittelstraße 10, 42799 Leichlingen, die aus der beigefügten Anwesenheitslisteersichtlichen 8 Personen zur Beschlussfassung über die Gründung desVereins „Kulturland, Bildungs- und Naturfreundeverein“ e.V.
Herr Martin Setz begrüßte dieErschienenen und erläuterte den Zweck der Versammlung. Durch Zuruf wurde HerrMartin Setz zum Versammlungsleiter und Herr Rügamer zum Protokollführer benanntund sodann gewählt, sie nahmen beide die Ämter an. Der Versammlungsleiter schlugsodann folgende weitere Tagesordnung vor: 1. Beratung und Feststellung der Satzung 2. Wahlen a) Vorstands b) Kassenprüfer 3. Weitere Verfahrenschritte
TOP 1: Der Protokollführer verteilte einen Satzungsentwurf, der im Einzelnen durchgegangen und erörtert wurde. Der anliegenden Fassung der Satzung mit den Änderungen stimmten alle Gründungsmitglieder durch Handzeichen zu. Der Versammlungsleiter stellte fest,dass damit der Verein „Kulturland,Bildungs- und Naturfreundeverein "gegründet ist, und forderte alle Gründungsmitglieder auf, die Gründung durchUnterzeichnung der Satzung zu bestätigen. Daraufhin unterzeichneten diese dieSatzung.
TOP 2a: Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde durchgeführt: zu Vorstandsmitgliedern wurdengewählt: Vorsitzender: Martin Setzmit8. Stimmen, Stellvertretender Vorsitzender:Klemens Büsch. Mit 8 Stimmen, Schatzmeisterin: AndreaSandbaumhüter mit 8 Stimmen, die Gewählten erklärten, dass siedie Wahl annehmen.
TOP 2b: Zu Kassenprüfern wurden gewählt:
Rene Rügamer und Antonilda Pölling jeweils einstimmig. Beide nahmen die Wahl an.
TOP 3: Es wurden dienächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert. Durch Handzeichen wurde einstimmigbeschlossen, dass der Vorstand bis zur Eintragung des Vereins in dasVereinsregister diejenigen Geschäftevornehmen soll, die zur Eintragung in das Vereinsregister erforderlich sind.Der Vorstand wurde ermächtigt, eventuelle Beanstandungen der Satzung zubeheben. Der Mitgliedsbeitrag wurdeeinstimmig auf 15,00 € im Jahrfestgesetzt. Der Versammlungsleiter schloss um22 .00 Uhr die Versammlung. Leichlingen , den 23.1.2013
Ergänzung zum Protokoll vom 27.10.2017, das an alle Mitglieder verschickt wurde: Als neue Mitglieder wurden Friedeman und Heike Bross aufgenommen. Die nächste Mitgliederversammlung wurde für den 27.10.2018 angesetzt. Einladungen werden zeitnah verschickt. Le prochain chantier c'est dans15 jours ! L'équipe de la collégiale de RESTe! est prête à t'accueillir le week-end du 10-11 Février 2018
Ergänzung zum Protokoll vom 22.02.2020, das an alle Mitglieder verschickt wurde: Als neues Mitglied wurde Detlef Stein aufgenommen. Ergänzungen zur letzten Sitzung am 15.05.: Fahrten im Vereinsbus sind nur moch mit Maske möglich. Martin Setz evaluiert den Einsatz einer Plexiglasscheibe. Achtung neue Termine:vom 16.04 bis 23.4.2022 sowie vom 07.5. bis 15.05.2022 finden wieder Kurse für den Bau von Trockenmauern statt. Anmeldung und Info unter masetz@t-online.de nächste Mitgliederversammlung: 31.01.22 online über moodle um 19.30 Uhr Wichtige Infos vom Cafe de la Lune (Oktober 2023): Bonjour à tous Kurse zum Trockenmauerbau 2023 Es sind noch 3 Platze bis Ende Dezember buchbar Das Protokoll unserer Sitzung vom 1.12.24 ist bei Martin Setz einsehbar, Wichtige Info für 2025 Wie bieten wieder 15 Plätze bei unseren Trockenmauerbauaktionen an. Von April bis Oktober können Freiwillige, bei freier Unterkunft und Transport, an drei Orten um Saint-Pierre herum bei der Mauerrestauration helfen. Gegebenenfalls kann auch bei Renovierungsarbeiten und bei der Verpflegung im Cafe de Lune geholfen werden. Anfragen an: masetz@aol.com |
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